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Wer macht Sweeps?

Logo Berufsdetektive Die österreichische Gewerbeordnung ist eindeutig: im §129 GewO 1994 ist fixiert, dass "Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen" einzig von zur Gewerbeausübung befugten Berufsdetektiven durchgeführt werden darf.

Das Problem daran: die wenigsten Detektive verfügen über das dafür notwendige Know-How und die (teure!) Ausrüstung. Leider finden sich trotzdem immer wieder schwarze Schafe, die – bewaffnet mit einem 50,- EUR Allbandempfänger aus dem Elektronik-Shop – versprechen, für 200,- EUR und innerhalb einer halben Stunde alle nur möglichen Abhöreinrichtungen zu finden.

Eine einfache Checkliste, um unseriöse Anbieter zu erkennen:
  • Im Firmen A-Z der Wirtschaftskammer (einen Link auf den eigenen Eintrag sollte jede seriöse Firma im Impressum ihrer Homepage haben!) können Sie kostenfrei überprüfen, ob der jeweilige Anbieter auch wirklich über eine Gewerbeberechtigung als Berufsdetektiv verfügt; allerdings geht aus den Einträgen nicht hervor, ob tatsächlich auch der Abhörschutz zu den jeweiligen Befugnissen gehört oder ob das Unternehmen nur über eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung verfügt – aber im Zweifelsfall hilft ein kurzer Anruf bei der Wirtschaftskammer.
  • Werfen Sie einen Blick auf die Homepage des Unternehmens: findet sich hier Abhörschutz gar nicht oder unter "ferner liefen" hinter all den anderen Detektivtätigkeiten oder ist das Detektivunternehmen eben auf technische Problemlösungen spezialisiert?
  • Vergleichen Sie die veranschlagten Kosten und den geschätzten Zeitbedarf mit den unter Kosten genannten Richtwerten
  • Hinterfragen Sie die Ausbildung der eingesetzten Mitarbeiter. Auch wenn Titel nichts alles sind, aber ein HTL- (Ing.), FH- (Dipl.-Ing. FH) oder TU-Absolvent (Dipl.-Ing.) wird vermutlich mehr Ahnung von Elektronik haben als eine ungelernte Hilfskraft
  • Werfen Sie einen Blick auf die Ausrüstung des Sweep-Teams: passt diese in eine Herrenhandtasche und besteht einzig aus einem kleinen blinkenden Kästchen (Allbandempfänger) und einem Phasenprüfer?
    Siehe auch Thema Wie wird gesucht!

Muss es wirklich ein Detektivunternehmen sein?

Ein Unternehmen ohne entsprechende Gewerbeberechtigung (Sicherheitsgewerbe – Berufsdetektive) mit der Suche nach "Wanzen" zu beauftragen stellt eine Anstiftung zur unbefugten Gewerbeausübung (§ 366 GewO) dar und zieht naturgemäß ein Verwaltungsstrafverfahren mit allen Konsequenzen nach sich.

Nur ein entsprechend befugtes und qualifiziertes Unternehmen hat größere Chancen, einen illegalen Lauschangriff überhaupt erst aufzuklären und ist berechtigt, danach allfällige Verfolgungs- und Präventionsmaßnahmen einzuleiten.

Von "Selbsthilfe-Maßnahmen" raten wir übrigens dringend ab! Bei unseren Einsätzen werden wir immer wieder mit illegal geführten Lauschangriffen unter Einsatz modernster und komplexer Methoden konfrontiert, die für Laien einfach nicht aufklärbar sind. Natürlich kann man ein Schachspiel in vier Zügen gewinnen – nur halt nicht gegen Kasparow...